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Beitrag

Die Finanzierung der umfassenden Leistungen erfolgt durch Beiträge, ausgehend vom paritätisch finanzierten Beitragssatz, je zur Hälfte vom Arbeitgeber (bei versicherungspflichtig Beschäftigten)  und Mitglied. Seit 2009 legt die Bundesregierung durch Rechtsverordnung die Beiträgssätze fest und zwar einheitlich für alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. Die Beiträge werden an die zuständige Stelle beim Bundesversicherungsamt weitergeleitet und wir erhalten entsprechende Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds.

Sofern Krankenkassen diese Zuweisungen nicht ausreichen, um die Ausgaben zu decken, kann ein Zusatzbeitrag erhoben werden, der allein von den Versicherten zu tragen ist.

Einen Zusatzbeitrag erheben wir derzeit nicht und beabsichtigen dies nach der aktuellen und prognoszierten Finanzlage in absehbarer Zeit nicht zu tun.