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Hausarztzentrierte Versorgung in Rheinland-Pfalz

Versicherte der BKK PFAFF können in Rheinland-Pfalz bei ihrem Hausarzt einem Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung beitreten. Gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung und dem Hausärzteverband hat die BKK Vertragsarbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz eine entsprechende Vereinbarung getroffen.

Ziele und Inhalte der hausarztzentrierten Versorgung sind:

BKK Versicherte ab 18 Jahren können an der hausarztzentrierten Versorgung teilnehmen. Sie binden sich mit dem Vertrag für ein Jahr an einen von ihnen gewählten Hausarzt. Das bedeutet, sie verpflichten sich grundsätzlich zuerst ihren Hausarzt und Fachärzte nur auf Überweisung ihres Hausarztes aufzusuchen. Davon selbstverständlich ausgeschlossen sind medizinische Notfälle sowie Besuche beim Augenarzt und Gynäkologen.

Mit dem Hausarztmodell wurde die Möglichkeit verknüpft, eine ergänzende Vorsorgeuntersuchung für Kinder in Anspruch nehmen zu können. Neben der U1 über die neue U7a bis hin zur  U9 und J1 können Kinderärzte, die am Hausarztmodell teilnehmen, eine zusätzlich Kindervorsorgeuntersuchung mit der Bezeichnung  U10 gegen Vorlage der Versichertenkarte erbringen und direkt mit uns abrechnen. Die Untersuchung hat die folgende Schwerpunkte:  Die U10 soll die Lücke zwischen U9 (mit etwa 5 Jahren) und J1 (mit etwa 12 bis 14 Jahren) schließen. Erkennen und Behandlungseinleitung von umschriebenen Entwicklungsstörungen (z.B. Lese-Rechtschreib-Rechenstörungen), Störungen der motorischen Entwicklung und Verhaltensstörungen (z.B. ADHS) sind das Ziel. Die Untersuchung ist vorgesehen zwischen dem 7. und 8. Lebensjahr.

Ob ein Arzt/ eine Ärztin oder ein Kinderarzt/ eine Kinderärztin in Ihrer Nähe bereits am Hausarztmodell teilnimmt, können Sie hier in Erfahrung bringen.