Hautscreening: Versicherte ab 35 Jahren
Versicherte ab 35 Jahren können bundesweit alle zwei Jahre ein kostenloses Hautscreening in Anspruch nehmen. Die Untersuchung wird über die Chip-Karte abgerechnet, so dass keine Kosten, also auch keine Praxisgebühr, entstehen.
Vornehmen können die Erstuntersuchung Allgemeinmediziner, Internisten, Hausärzte und Hautärzte nach entsprechender Fortbildung.


