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Hausarztzentrierte Versorgung in Bayern, Berlin, Brandenburg, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Versicherte der BKK PFAFF können in Bayern (wieder ab April 2012), Berlin, Brandenburg, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt bei ihrem Hausarzt einem Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung beitreten. Gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung und dem Hausärzteverband hat die BKK Vertragsarbeitsgemeinschaft eine entsprechende Vereinbarung getroffen.

Ziele und Inhalte der hausarztzentrierten Versorgung sind: BKK Versicherte ab 18 Jahren können an der hausarztzentrierten Versorgung teilnehmen. Sie binden sich mit dem Vertrag für ein Jahr an einen von ihnen gewählten Hausarzt. Das bedeutet, sie verpflichten sich grundsätzlich zuerst ihren Hausarzt und Fachärzte nur auf Überweisung ihres Hausarztes aufzusuchen. Davon selbstverständlich ausgeschlossen sind medizinische Notfälle sowie Besuche beim Augenarzt und Gynäkologen.

 
Arztsuche (ohne Bayern - Suchfunktion folgt in Kürze)


Niedersachsen:

Die bislang bestandenen Verträge sind gekündigt. Folgeverträge sind geplant.