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Organisation

Im Gegensatz zur direkten Staatsverwaltung verwalten bei gesetzlichen Krankenkassen – also auch bei der BKK PFAFF – die Beteiligten selbst die Versicherungsangelegenheiten. Beteiligte sind die Versicherten und die Arbeitgeber. Die Rechtsform lautet: Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Aufgaben wird von staatlichen Stellen überwacht.

Organisationsorgane der BKK PFAFF

Der Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat ist das "Parlament" der Krankenkasse. Mit Ausnahme der Ersatzkassen und der Bundesknappschaft ist der Verwaltungsrat paritätisch, das heißt, je zur Hälfte mit Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber besetzt. Dem Verwaltungsrat der BKK PFAFF gehören 8 Versichertenvertreter und 8 Vertreter der Arbeitgeber an. Jeder Arbeitgebervertreter hat wie jeder Versichertenvertreter eine Stimme. Sollte es bei einem Antrag zu einer Stimmengleichheit kommen, so wird die Abstimmung wiederholt. Bei erneuter Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Der Verwaltungsrat trifft alle Entscheidungen, die für die BKK PFAFF von grundsätzlicher Bedeutung sind und überwacht - ähnlich wie der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft - den Vorstand. Der Vorsitz im Verwaltungsrat wechselt zwischen dem Vorsitzenden und dessen Stellvertreter von Jahr zu Jahr, gerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der vorangegangenen Amtsperiode der Mitglieder des Verwaltungsrates.

Wesentliche Aufgaben des Verwaltungsrates:

Der Vorstand

Von den Aufgaben des Verwaltungsrates zu unterscheiden sind die Tätigkeiten des Vorstandes, Elke Hach. Der Vorstand wird ab Amtsantritt ebenfalls für die Dauer von 6 Jahren gewählt; Wiederwahl ist zulässig. Durch den Vorstand wird die BKK verwaltet und gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Seine Hauptaufgaben: