Haushaltshilfe
Wir stellen im Einzelfall eine Haushaltshilfe zur Verfügung, wenn
die haushaltsführende Person wegen stationärer Behandlung oder
einer von uns bezahlten Kurmaßnahme oder darüber hinaus auch
in Absprache mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK)
beim Vorliegen einer akuten Erkrankung den Haushalt nicht weiterführen
kann und wenn: im Haushalt mindestens ein Kind unter zwölf Jahren
lebt oder ein Kind behindert und auf fremde Hilfe angewiesen ist.
Die Zuzahlung beträgt 10 % der Kosten, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro je Kalendertag der Leistung. Bei Haushaltshilfe, die aufgrund einer Schwangerschaft gewährt wird, fällt kein Eigenanteil an.


