Hilfsmittel
Bei ärztlich verordneten Hilfsmitteln
wie z.B. Hörgeräten, Prothesen oder einem Krankenfahrstuhl übernehmen
wir die Anschaffungskosten in Höhe des Vertragspreises bzw. des jeweiligen
Festbetrages. Als gesetzliche Zuzahlung sind 10 % der Kosten, mindestens
5 Euro, maximal 10 Euro selbst zu tragen.