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Hilfsmittel

Bei ärztlich verordneten Hilfsmitteln wie z.B. Hörgeräten, Prothesen oder einem Krankenfahrstuhl übernehmen wir die Anschaffungskosten in Höhe des Vertragspreises bzw. des jeweiligen Festbetrages. Als gesetzliche Zuzahlung sind 10 % der Kosten, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro selbst zu tragen.