Ärztliche Behandlung
Wir übernehmen die Kosten einer notwendigen ärztlichen Behandlung mit allen anerkannten modernen Behandlungs- und Heilmethoden - und zwar für Sie und ggf. mitversicherte Familienangehörige - bei freier Arztwahl und zeitlich unbegrenzt. Für die erste Inanspruchnahme eines Arztes und Zahnarztes zahlen Sie pro Quartal eine Zuzahlung von je 10 Euro. Bei Arztbesuchen wegen Vorsorgeuntersuchungen ist die Zuzahlung nicht zu entrichten. Die sogenannte Praxisgebühr wird auf die Zuzahlungsregelung angerechnet.Für Versicherte, die an der hausarztzentrierten Versorgung, dem so genannten Hausarztmodell teilnehmen, erstatten wir die quartalsweise zu entrichtende Zuzahlung gegen Vorlage der Quittung. Die Erstattung der Zuzahlung ist an eine gültige Einschreibung zum jeweiligen Hausarztmodell gebunden.
Nähere Informationen zur Hausarztzentrierten Versorgung finden Sie hier.
Ärzte suchen und finden
Der BKK PFAFF ArztFinder unterstützt Sie dabei, einen niedergelassenen Arzt nach Ihren Wünschen zu finden.
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Hinweise zur Suche:
Sie können wahlweise nach einem Arzt an Ihrem Ort oder im Umkreis einer bestimmten Postleitzahl suchen und/oder direkt den Namen des gesuchten Arztes eingeben. Durch Angabe der gewünschten Fachrichtung können Sie Ihre Suche auf Wunsch weiter eingrenzen. Bitte beachten Sie, dass eine Suche im Umkreis nur bei Angabe einer PLZ, nicht bei Angabe eines Ortes möglich ist. Für eine detailliertere Suche, z.B. nach Ärzten welche Hausbesuche anbieten oder nach Gemeinschaftspraxen, steht Ihnen unsere erweiterte Suche zur Verfügung.


