Häusliche Krankenpflege
Zur Unterstützung des ärztlichen Behandlungsziels
oder wenn eine grundsätzlich notwendige Krankenhausbehandlung - aus
welchen Gründen auch immer - nicht durchgeführt wird, können
wir u. U. die Kosten einer dadurch notwendigen häuslichen Krankenpflege
durch Pflegefachkräfte von Pflegediensten übernehmen. Gleiches
gilt, wenn dadurch ein Krankenhausaufenthalt abgekürzt wird. In jedem
Fall ist eine ärztliche Verordnung von häuslicher Krankenpflege
erforderlich. Die Zuzahlung beträgt 10 Euro für die erforderliche
Verordnung und 10 % der Kosten, die der Pflegedienst mit uns abrechnet.
Die Zuzahlung ist auf 28 Tage im Kalenderjahr begrenzt.