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Häusliche Krankenpflege

Zur Unterstützung des ärztlichen Behandlungsziels oder wenn eine grundsätzlich notwendige Krankenhausbehandlung - aus welchen Gründen auch immer - nicht durchgeführt wird, können wir u. U. die Kosten einer dadurch notwendigen häuslichen Krankenpflege durch Pflegefachkräfte von Pflegediensten übernehmen. Gleiches gilt, wenn dadurch ein Krankenhausaufenthalt abgekürzt wird. In jedem Fall ist eine ärztliche Verordnung von häuslicher Krankenpflege erforderlich. Die Zuzahlung beträgt 10 Euro für die erforderliche Verordnung und 10 % der Kosten, die der Pflegedienst mit uns abrechnet. Die Zuzahlung ist auf 28 Tage im Kalenderjahr begrenzt.