Kuren und Rehabilitation
Unseren Versicherten steht im Bedarfsfall eine ganze Reihe von Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahmen zur Verfügung. Über die Voraussetzungen der Gewährung sowie über die ggf. gesetzlich vorgeschriebenen Eigenbeteiligungen sollten Sie sich von uns persönlich beraten lassen.Grundsätzlich gelten aber folgende Regelungen:
Bei ärztlicher Verordnung und Bewilligung bieten wir:
- ambulante Vorsorgemaßnahmen (ambulante Badekuren) in anerkannten
Kurorten mit dem gesetzlich möglichen Höchstzuschuss zu den
sonstigen Kosten von 13.- Euro pro Tag.
- stationäre Vorsorgekuren in anerkannten Heilbädern bzw.
Kurorten, wenn hierdurch einer drohenden Gesundheitsgefährdung
erfolgversprechend vorgebeugt werden kann.
- stationäre Rehabilitationskuren in anerkannten Heilbädern
bzw. Kurorten, wenn hierdurch eine bestehende Krankheit behandelt, gelindert
oder die Verschlimmerung verhindert werden kann.
- Kinder- und Jugendkuren bei bestehender gesundheitlicher Gefährdung.
- Kuren für Mütter sowie Mutter-Kind-Kuren oder Vater-Kind-Kuren.
- vielfältige Maßnahmen der ambulanten bzw. stationären Rehabilitation zur Wiederherstellung der Leistungskraft nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall.


