Medizinische Fußpflege (Podologische Therapie)
Bei einer Diabetes Erkrankung übernehmen
wir die Kosten der medizinischen Fußpflege. Es ist eine ärztliche
Verordnung erforderlich. Voraussetzung ist, dass krankhafte Veränderungen
am Fuß vorliegen (diabetisches Fußsyndrom) und nicht umkehrbare
Folgeschädigungen der Füße zu erwarten sind. Das Leistungsspektrum
ist fest vorgegeben und die Behandlung darf nur von Vertragspodologen durchgeführt
werden.