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Medizinische Fußpflege (Podologische Therapie)

Bei einer Diabetes Erkrankung übernehmen wir die Kosten der medizinischen Fußpflege. Es ist eine ärztliche Verordnung erforderlich. Voraussetzung ist, dass krankhafte Veränderungen am Fuß vorliegen (diabetisches Fußsyndrom) und nicht umkehrbare Folgeschädigungen der Füße zu erwarten sind. Das Leistungsspektrum ist fest vorgegeben und die Behandlung darf nur von Vertragspodologen durchgeführt werden.