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Gesundheits-Hotline 01803-009977*

Arznei- und Verbandmittel

Im Krankheitsfall oder nach einem privaten Unfall bezahlen wir alle zur Behandlung notwendigen verschreibungspflichtigen Medikamente und notwendigen Verbandmittel bis zur Höhe des Festbetrages.

Der Gesetzgeber hat bei den Arzneimitteln eine Zuzahlung von 10 % der Kosten, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro je Medikament vorgeschrieben.
Die Zuzahlung beträgt bei günstigen Medikamenten unter 5 Euro jedoch nur die tatsächlichen Kosten des Medikaments.

Bei Arzneimitteln, die besonders günstig von den Pharmaherstellern angeboten werden, entfällt die gesetzliche Zuzahlung. Bislang sind bereits mehr als 9.500 Arzneimittel zuzahlungsfrei. Ob Ihr benötigtes Arzneimittel zuzahlungsfrei ist, können Sie hier in Erfahrung bringen:

http://www.gkv.info/gkv/index.php?id=661