Unabhängige Patientenberatung (UPD)
Mehr Patientenautonomie war und ist ein erklärtes Ziel der Gesundheitsreformen seit den 1990er-Jahren. Deshalb hat die Politik das Ziel der Förderung von Einrichtungen zur Verbraucher- und Patientenberatung im Sozialgesetzbuch festgeschrieben.
Seit 2011 sieht das Gesetz eine Unabhängige Patientenberatung als Regelleistung für alle Versicherten in Deutschland vor.
Diese Aufgabe übernimmt die unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD gemeinnützige GmbH). Die Beratung soll Informationen über das Gesundheitswesen vermitteln, Ratsuchende bei der Bewertung gesundheitsbezogener Informationen unterstützen und auch praktisch helfen. Die Beratung der UPD ist ein ergänzendes Angebot im deutschen Gesundheitswesen. Sie steht zu keiner anderen Instanz in Konkurrenz. Die Beratung der UPD soll und kann zum Beispiel nicht die Leistungen von Arzt oder Anwalt ersetzen.
Nähere Informationen zur UPD erhalten Sie auf den Internetseiten
www.unabhaengige-patientenberatung.de


