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Zuzahlungen/Eigenbeteiligungen

Versicherte ab 18 Jahren haben sich grundsätzlich an den gewährten Leistungen mit Zuzahlungen (meistens 10 % der Kosten, mindestens mit 5 Euro, maximal mit 10 Euro) zu beteiligen.

Die Zuzahlungen im Überblick:

-> Belastungsgrenze

Damit die Zuzahlungen unsere Versicherten nicht überfordern, erheben wir sie pro Kalenderjahr nur bis zur so genannten Belastungsgrenze. Diese beträgt 2 % der persönlichen, jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Bei der Berechnung der Bruttoeinnahmen werden die, der im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen (einschließlich Lebenspartner) zusammengerechnet, jedoch auf die besondere Situation von Familien durch Abzug von Freibeträgen Rücksicht genommen. Erreichen die Zuzahlungen aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen die individuelle Belastungsgrenze, erstatten wir die zuviel gezahlten Beträge zurück. Sofern die individuelle Belastungsgrenze eines Einzelnen oder einer Familie bereits im laufenden Kalenderjahr erreicht wird, stellen wir auf Wunsch gerne bis zum 31.12. des laufenden Jahres einen Befreiungsausweis aus.

-> Erstattungen sichern

Sammeln Sie alle Belege (Quittungen) über Zuzahlungen oder lassen Sie sich dies in dem speziellen Zuzahlungsheft bestätigen. Achten Sie bitte darauf, dass die Quittungen und auch das Zuzahlungsheft personalisiert, d. h. mit den Daten des Zuzahlenden beschriftet sind. Zuzahlungshefte halten wir für Sie bereit.

-> Sonderregelung für chronisch Kranke

Bei einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung verringert sich die individuelle Belastungsgrenze auf 1 % der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.
Über die Voraussetzungen zur Anerkennung einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung beraten wir Sie gerne.

-> Vorauszahlungsmöglichkeit

Versicherte, deren Einkommen aller Wahrscheinlichkeit nach gegenüber dem Vorjahr unverändert bleibt und deren individuelle Belastungsgrenze innerhalb kürzester Zeit erreicht würde, können die jährliche Belastungsgrenze im voraus einzahlen und erhalten für das betreffende Kalenderjahr einen Befreiungsausweis.