Brillen
Für Versicherte bis zum 18. Lebensjahr übernehmen wir die Kosten der Gläser (auch Zweistärken- und unter bestimmten Voraussetzungen Kunststoffgläser).
Ohne Altersbegrenzung werden Sehhilfen (einschließlich
Kontaktlinsen) bezahlt, wenn schwere Sehbeeinträchtigungen, Augenverletzungen
oder Augenerkrankungen vorliegen.
Maßgebend für die Kostenübernahme sind u. a. Festbeträge
oder Vertragspreise. Versicherte ab 18 Jahren beteiligen sich mit 10%
(mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro) des Abgabepreises.


