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Versichertenkarte / elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Jeder BKK PFAFF - Versicherte erhält unsere praktische Versichertenkarte (ab 2011 die elektronische Gesundheitskarte). Einfach beim Arzt- bzw. Zahnarztbesuch oder im Krankenhaus vorlegen.
Dies gilt im Übrigen auch für die üblichen Vorsorgeuntersuchungen (Krebsvorsorge, Check-up, etc.).

Bei ambulanter ärztlicher Behandlung beträgt die Zuzahlung (Praxisgebühr) 10 Euro je Quartal und Behandlungsfall.
Die Praxisgebühr entfällt innerhalb eines Quartals, wenn Sie aufgrund einer Überweisung zur Behandlung gehen. Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen sowie Schutzimpfungen sind von der Praxisgebühr ausgenommen.

elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Die bisherige Versichertenkarte wird 2011 durch die elektronische Gesundheitskarte (eGK) abgelöst. Die eGK ist für Versicherte ab 15. Jahren mit einem Passbild zu versehen.Ausgenommen von diesem Grundsatz sind Versicherte, die aus gravierenden gesundheitlichen Einschränkungen (z.B. Schwerstpflegebdürftigkeit Pflegestufe III)  kein Passbild einreichen können.

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Dann loggen Sie sich bitte unter Angabe unserer Kassennummer 6431572 für den Rechtskreis West bzw. 6420977 für den Rechtskreis Ost und Ihrer persönlichen Versichertennummer über den folgenden Link ein: 

Fotolink                              

Alle Informationen  zur neuen eGK der BKK PFAFF haben wir Ihnen in einer Broschüre zusammengestelt.  Broschüren-Download (450 KB)


Auslandsschutz!

Für Versicherte, die auf Reisen gehen, haben wir auf der Rückseite der  Krankenversichertenkarte/ der eGK die European Health Insurance Card/ Europäische Gesundheitskarte (EHIC) aufgedruckt. Diese Karte gilt in allen Ländern der Europäischen Union und Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, mit denen Sozialversicherungsabkommen bestehen.

Wie auch schon mit dem Auslandskrankenschein besteht mit der EHIC die Möglichkeit in die jeweils staatliche Versorgungsform des Landes einzusteigen, d.h. Sie erhalten die Leistungen der staatlichen Gesundheitsversorgung, analog der Bevölkerung des Urlaubslandes. Da wir in Deutschland eine der höchsten Versorgungsformen weltweit haben, empfehlen wir eine private Auslandskrankenversicherung mit Rücktransportübernahme im medizinischen Bedarfsfall abzuschließen. Unser Kooperationspartner, die Barmenia hält hierfür ein Angebot für Sie bereit:

www.bkk-extraplus.de
oder Tel.: 0202 4383560 

                                                                                                                              

Ergänzende Informationen zur eGK    

Kommunikation verbessern

Die elektronische Gesundheitskarte trägt in erster Linie dazu bei, die Kommunikation aller an der Gesundheitsversorgung Beteiligten zu optimieren. Dies betrifft sowohl die rein administrative als auch die medizinische Kommunikation.

Mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und dem Aufbau einer Informations- und Kommunikationsinfrastruktur werden medizinische Einrichtungen – von der Arztpraxis bis zum Krankenhaus – künftig schneller und direkter miteinander kommunizieren, wodurch Missverständnisse vermieden werden. Sofern Patienten in die Speicherung ihrer Gesundheitsdaten einwilligen, sind wichtige Gesundheitsdaten künftig schneller verfügbar (z. B. im Notfall und bei einem Arztwechsel). Das ermöglicht eine bessere medizinische Versorgung, reduziert unnötige und für den Versicherten oft gesundheitsbelastende Doppeluntersuchungen und verringert die Gefahr, dass dem Versicherten ungeeignete Arzneimittel verschrieben werden. 

 
Welche Anwendungen und Bestandteile sind vorgesehen?

Zunächst wird man sich auf einen modernen und sicheren Versichertenstammdatendienst konzentrieren. Der Versichertenstammdatendienst ermöglicht den Abgleich und die Aktualisierung der auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeicherten Versichertenstammdaten mit den bei der Krankenkasse vorliegenden aktuellen Daten des Versicherten. Dadurch wird es möglich, ungültige sowie verloren oder gestohlen gemeldete Karten bei der Inanspruchnahme von Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung zu erkennen. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Missbrauchsbekämpfung. Mit der Einführung der eGK in diesem Jahr wird der Abgleich mit uns (Onlineverfahren) noch nicht möglich sein. 

Folgende Funktionen und Merkmale sind bei der eGK verpflichtend:

Später soll die Bereitstellung der im Notfall wichtigsten medizinischen Informationen des Versicherten (Notfalldaten) ermöglicht werden. Darüber hinaus sollen die Forderungen der Ärzte nach einer sicheren Arzt-zu-Arzt-Kommunikation (online) schnellstmöglich umgesetzt werden. So wird ein Nutzen für alle Beteiligten erreicht.

Freiwillige medizinische Anwendungen der eGK sind geplant, so z.B.:

Diese Anwendungen werden allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein.