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Fahrkosten

Die Kosten eines medizinisch notwendigen Transports im Rettungs-, Krankenwagen oder Rettungshubschrauber zur nächst erreichbaren Behandlungsstätte sowie die Fahrkosten im Zusammenhang mit einem stationären Krankenhausaufenthalt werden von uns übernommen. Der gesetzlich vorgeschriebene Eigenanteil beträgt 10 % der Kosten, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro je einfache Fahrt.