Fahrkosten
Die Kosten eines medizinisch notwendigen
Transports im Rettungs-, Krankenwagen oder Rettungshubschrauber zur nächst
erreichbaren Behandlungsstätte sowie die Fahrkosten im Zusammenhang
mit einem stationären Krankenhausaufenthalt werden von uns übernommen.
Der gesetzlich vorgeschriebene Eigenanteil beträgt 10 % der Kosten,
mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro je einfache Fahrt.