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Allgemeines zur Pflegeversicherung

In Deutschland sind mittlerweile rund 1,9 Millionen Menschen auf Betreuung bzw. Unterstützung angewiesen, weil sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung die regelmäßigen Aufgaben des täglichen Lebens nicht mehr selbstständig meistern können. Für sie ist die Pflegeversicherung da.

Ihre zentrale Aufgabe ist es,

 Dafür hat die BKK die Pflegekasse eingerichtet, die das komplette Spektrum der gesetzlich festgelegten Leistungen für die Versicherten erbringt.

Um für die pflegebedürftigen Versicherten die richtige Pflegestufe und alle erforderlichen Maßnahmen zu ermitteln, behandeln die BKK-Pflegekassen jeden Einzelfall individuell und äußerst sorgfältig. Unterstützt werden sie dabei von Gutachtern des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung.


Pflichtversichert in der BKK-Pflegeversicherung


Auch bei der Pflegeversicherung ist die BKK Ihr kompetenter Ansprechpartner. Denn alle BKK-Mitglieder werden ohne zusätzliche Anmeldung automatisch Mitglied in der BKK-Pflegekasse.

Familienversicherung

Die Pflegeversicherung ist auch eine Familienversicherung. Das heißt: Ehepartner und Kinder eines Mitgliedes, die keine oder nur geringe Einkünfte haben, sind beitragsfrei mitversichert.

Freiwillige Mitglieder der BKK

Wer freiwillig in einer BKK krankenversichert ist, kann sich von der Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung befreien lassen - wenn er für sich und seine Angehörigen bereits eine private Pflegeversicherung mit vergleichbaren Leistungen abgeschlossen hat. Wenn Sie freiwilliges Mitglied einer BKK werden wollen, müssen Sie die Befreiung von der Pflegeversicherung spätestens drei Monate nach Beginn der Versicherungspflicht beantragen.

Privat Krankenversicherte

Als Mitglied einer privaten Krankenversicherung müssen Sie sich und Ihre Familie auch privat pflegeversichern. Die BKK-Pflegekasse darf Sie nicht aufnehmen.
BKK-Mitglieder, die schon vor dem 23.Juni 1993 eine private Pflegeversicherung abgeschlossen hatten, konnten sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Diese Befreiung ist allerdings unwiderruflich.


Beitragszahlung

Die Finanzierung der Pflegeversicherung ist genauso organisiert wie für die gesetzliche Krankenversicherung: Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen je die Hälfte des Beitrages. Er wird mit den übrigen Sozialabgaben automatisch bei der Lohn- oder Gehaltsabrechnung einbehalten.

Der aktuelle Beitragssatz zur Pflegeversicherung (ausgenommen in Sachsen) liegt bei 1,95 % vom Lohn bzw. Gehalt.

 

Beitragszahlung für kinderlose Mitglieder ab 01.01.2005

Für Versicherte, die bereits 23 Jahre alt sind und keine Kinder haben, erhöht sich der Pflegeversicherungsbeitragssatz ab 01.01.2005 um 0,25 %. Zu diesem Anteil erhalten die Versicherten keinen Zuschuss vom Arbeitgeber. Versicherte mit Kindern haben der beitragszahlenden Stelle (Arbeitgeber, Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsamt), etc.) das „Vorhandensein“ von Kindern nachzuweisen. Unterbleibt der Nachweis mittels Geburtsurkunde und ist für den Arbeitgeber auch ansonsten nicht erkennbar, dass Kinder vorhanden sind, so ist er verpflichtet, den Beitragszuschlag einzubehalten und abzuführen.

Obergrenze für Beiträge

Wie bei der Krankenversicherung gibt es auch bei der Pflegeversicherung ein Limit für die Beitragszahlung. Es liegt derzeit bei monstlich 3.825 EURO. Die Grenze, für die Pflichtversicherung 2012 beträgt monatlich 4.237,50 Euro. Das heißt: Arbeitnehmer mit einem Monatsgehalt unter dieser Grenze werden in der Pflegeversicherung pflichtversichert. Arbeitnehmer mit einem höheren Monatsgehalt sind freiwillig versichert, wenn die jeweilige Grenze der Versicherungspflicht in drei aufeinenderfolgenden Jahren überschritten wird.

Beiträge für Rentner

Wie Arbeitnehmer auch zahlen Rentner die Hälfte ihres Beitrags selbst, die andere Hälfte übernimmt der Rentenversicherungsträger. Berechnungsgrundlage für den Beitrag ist die gesetzliche Rente, bei freiwillig Versicherten eventuell auch weitere Einkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Beiträge für Arbeitslose

Die Bundesanstalt für Arbeit übernimmt die Beitragszahlung für Arbeitslose, wenn sie beim Arbeitsamt registriert sind.


Wartezeiten

Jeder Versicherte hat Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung, wenn er vor Antragstellung mindestens fünf Jahre in einer Pflegekasse versichert war.