Feststellung der Pflegebedürftigkeit
Welcher Pflegestufe ein Pflegebedürftiger zugeordnet wird, entscheidet die BKK-Pflegekasse. Empfehlungen hierzu erhält sie durch ein Gutachten, das der Medizinische Dienst nach einer Untersuchung im Wohnbereich des Pflegebedürftigen erstellt.Vor dem Besuch des Gutachters ist es deshalb sinnvoll, die Hilfeleistungen, die durch andere Personen erbracht werden, über einen Zeitraum von zwei Wochen zu dokumentieren. Diese Notizen und evtl. Bescheinigungen der behandelnden Ärzte sollten dem Gutachter vorgelegt werden. Das erleichtert ihm die Feststellung des individuellen Pflegebedarfs. Sie können dadurch sicher sein, dass keine Hilfeleistung vergessen wird.


