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Hilfen und Leistungen für Pflegepersonen

Was ist eine "Pflegeperson"?

In Deutschland werden derzeit über 1,9 Millionen Menschen zu Hause gepflegt und betreut. In den meisten Fällen leisten Angehörige, Verwandte oder Freunde eine oft aufopfernde und immer schwierige Arbeit.

Personen, die nicht erwerbsmäßig einen Pflegebedürftigen mindestens 14 Stunden pro Woche in dessen häuslicher Umgebung pflegen und versorgen, gelten als "Pflegepersonen".

Für diese freiwilligen Helfer ist es wichtig und unerlässlich, zum einen sozial abgesichert zu sein und zum anderen ihre Leistung auch honoriert zu bekommen. Und hier setzt die BKK-Pflegeversicherung an.


Finanzieller Ausgleich

Pflegebedürftige können das Pflegegeld, das sie von der BKK-Pflegekasse ausgezahlt bekommen, an die jeweilige private Pflegeperson weitergeben. Dies stellt jedoch keine gehaltsähnliche Zahlung dar. Es ist vielmehr als Ausgleich für den Arbeits- und Zeitaufwand der Pflegeperson gedacht.

Die Höhe des Pflegegeldes ergibt sich aus der Pflegestufe:

Pflegestufe Pflegegeld monatl.
Stufe I: erhebl. pflegebedürftig 215  EURO
Stufe II: schwerpflegebedürftig 420  EURO
Stufe III: schwerstpflegebedürftig 675  EURO

Beiträge zur Rentenversicherung

Wer Pflegebedürftige betreut, wer als Pflegeperson Angehörigen und Freunden ein Verbleiben in den eigenen vier Wänden ermöglicht, muss ganz oder zumindest teilweise auf eine Berufstätigkeit verzichten - mit dem Ergebnis: Er/Sie kann nur eingeschränkt etwas für seine/ihre Altersvorsorge tun.

Die BKK-Pflegekasse zahlt deshalb für Pflegepersonen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie vor Beginn der Pflegetätigkeit berufstätig waren.

Allerdings: Wer neben seiner Pflegetätigkeit noch eine Berufstätigkeit von mehr als 30 Wochenstunden ausübt, für den werden keine Rentenversicherungsbeiträge aus der Pflegeversicherung gezahlt.

Die Beiträge zur Rentenversicherung richten sich nach der Pflegestufe der gepflegten Person und nach dem tatsächlichen Pflegeaufwand:

Pflegestufe Pflegeaufwand Beitragshöhe in Euro
  pro Woche mindestens West Ost
Stufe I 14 Std. 119,44 99,83
Stufe II 14 Std. 159,25 133,11
  21 Std. 238,88 199,66
Stufe III 14 Std. 179,16 149,62
  21 Std. 268,74 224,62
  28 Std. 358,32 299,49


Gesetzliche Unfallversicherung


Die Pflegeversicherung sorgt dafür ,dass alle Pflegepersonen gesetzlich unfallversichert werden. Damit wird - wie bei Arbeitnehmern - gewährleistet, dass die Pflegepersonen bei Unfällen im Zusammenhang mit ihrer Pflegetätigkeit und auch bei der Fahrt von und zu den Pflegebedürftigen abgesichert sind.


Wir helfen den Helfern - kostenfrei

Wer einen Angehörigen oder Freund in dessen Haushalt ehrenamtlich pflegt, nimmt nicht nur große Mühen auf sich, sondern muss auch mit der damit verbundenen psychischen und physischen Belastung fertig werden. Und: Ein gewisses Maß an Fachwissen ist erforderlich, um die sehr unterschiedlichen Arbeitsschritte der Pflegetätigkeit richtig und sachkundig ausführen zu können.

Gerade hier will die BKK Sie nicht allein lassen.Daher bietet die BKK-Pflegekasse in Kooperation mit der Caritas und der Diakonie professionelle Schulungen und Beratungsgespräche für Pflegepersonen an.

Das Beratungsgespräch und der Pflegekurs sind kostenfrei, wenn die teilnehmende Pflegeperson oder der zu pflegende Angehörige oder Bekannte in der BKK-Pflegekasse versichert ist.

Das Beratungsgespräch in der häuslichen Umgebung der jeweiligen pflegebedürftigen Person wird von einer kompetenten Fachkraft geführt. Hier haben Sie die Möglichkeit, alle Fragen und Probleme, die eine Pflege zu Hause grundsätzlich mit sich bringt, eingehend zu erörtern und ggf. zu lösen.

Selbstverständlich werden dabei die individuellen Verhältnisse in dem betreffenden Haushalt direkt einbezogen. So sprechen Sie zum Beispiel über die Ausstattung der Wohnung bzw. des Krankenzimmers oder die Einsatzmöglichkeiten technischer Hilfsmittel. Der Berater/die Beraterin gibt darüber hinaus auf Wunsch eine spezielle pflegerische Unterweisung.

Der Pflegekurs wird von einer erfahrenen Pflegefachkraft durchgeführt. Er dauert insgesamt 20 Stunden. Alle wichtigen Themen der häuslichen Pflege werden behandelt. In praktischen Übungen trainieren Sie Pflegehandlungen für die unterschiedlichsten Situationen - wie z. B. Unterstützung bei der Hygiene oder Behandlung bei Wundliegen. Ein zentraler Faktor ist dabei das Vermeiden zusätzlicher Gesundheitsschäden.

Auf dem Lehrplan steht unter anderem:

Im häuslichen Beratungsgespräch und auch im Pflegekurs erhalten Sie zusätzlich ausgewählte Fachliteratur - ebenfalls kostenfrei -, mit der Sie alles Gelernte noch weiter vertiefen können.

Ziel unseres Beratungs- und Schulungsangebotes ist es, Ihnen die Pflege und Betreuung der Ihnen anvertrauten Menschen zu erleichtern, Sie fachlich und psychisch für Ihre Aufgabe zu stärken - damit Sie auch die seelischen und körperlichen Belastungen der Pflegebedürftigen lindern können.

Selbstverständlich steht unser Angebot auch denjenigen offen, die bereits eine Pflegetätigkeit ausüben und ihre Kenntnisse noch einmal auffrischen wollen.