Ihre wichtigsten Wahlrechte auf einen Blick:
Pflichtversicherte
Arbeitnehmer, Auszubildende, Studenten und Rentner können jederzeit, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bindungsfrist von 18 Monaten, ihrer bisherigen Kasse kündigen und zu uns wechseln. Einzuhalten ist lediglich eine Kündigungsfrist von zwei Kalendermonaten.
Freiwillig Versicherte
Freiwillig bei einer anderen Kasse Versicherte können wie bisher ihre bestehende Versicherung zum Ende des übernächsten Kalendermonats, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bindungsfrist von 18 Monaten, kündigen und anschließend Mitglied der BKK PFAFF werden.
Ein neuer Arbeitsplatz:
- Wenn Sie erstmalig eine Beschäftigung aufnehmen oder eine Ausbildung beginnen, können Sie sich grundsätzlich sofort bei uns versichern! Nennen Sie Ihrem neuen Arbeitgeber gleich zu Beginn die BKK PFAFF als Ihre neue Krankenkasse und setzten Sie sich bitte kurz mit uns in Verbindung.
- Wenn Sie durch Arbeitgeberwechsel eine neue Beschäftigung aufnehmen, ist ein Krankenkassenwechsel zu uns unter gewissen Umständen sofort möglich. Hierzu beraten wir Sie gerne individuell.


