BKK PFAFF - Fassade
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Gesundheitskursprogramm

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Gesundheits-Hotline

Hausarztzentrierte Versorgung (Hausarztmodell)

Ihre wichtigsten Wahlrechte auf einen Blick:

Pflichtversicherte

Arbeitnehmer, Auszubildende, Studenten und Rentner können jederzeit, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bindungsfrist von 18 Monaten, ihrer bisherigen Kasse kündigen und zu uns wechseln. Einzuhalten ist lediglich eine Kündigungsfrist von zwei Kalendermonaten.

Freiwillig Versicherte

Freiwillig bei einer anderen Kasse Versicherte können wie bisher ihre bestehende Versicherung zum Ende des übernächsten Kalendermonats, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bindungsfrist von 18 Monaten, kündigen und anschließend Mitglied der BKK PFAFF werden.


Ein neuer Arbeitsplatz: