BKK PFAFF - Gebäude
Sitemap
Impressum
Icon der Stufe AA, W3C-WAI Web Content Accessibility Guidelines 1.0
Barrierefrei gestaltete Website

Gesundheits-Hotline 01803-009977*

Informationen zur Datenübermittlung

Datenübermittlung ab Januar 2006

Der Datenaustausch zwischen Arbeitgebern und Krankenkassen wird ab 1. Januar 2006 neu geregelt: Ab diesem Zeitpunkt sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Sozialversicherungsmeldungen und Beitragsnachweise ihrer Beschäftigten nur noch als gesicherte und verschlüsselte elektronische Daten zu übermitteln. Aufwändiges Ausfüllen von Papierbescheinigungen und das Verschicken der Daten per Post entfällt. Die neue Gesetzesregelung ermöglicht somit allen Arbeitgebern, das Meldeverfahren, das sie für jeden Mitarbeiter einzeln und nach Kalenderjahren getrennt durchführen, deutlich einfacher und schneller abzuwickeln.

Melde- und Beitragsnachweise können wir ab Januar 2006 nur noch annehmen, wenn diese mit einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm erstellt wurden. Alle Entgeltabrechnungsprogramme haben die neuen für die Teilnahme am elektronischen Datenaustausch erforderlichen neuen gesetzlichen Vorschrift zu erfüllen, die die Entgeltermittlung, die Beitragsberechnung und die Erstellung und Übermittlung von Beitragsnachweisen und Sozialversicherungsmeldungen betreffen. Sie müssen „systemgeprüft“ sein.

Welche inhaltlichen Anforderungen ein solches Programm im Einzelnen zu erfüllen hat, ist in einem Pflichtenheft zusammengefasst. Die Inhalte werden von der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) in Abstimmung mit den Spitzenorganisationen der Sozialversicherung und den Software-Erstellern von Entgeltabrechnungsprogrammen erarbeitet. Es steht in der jeweils aktuellen Fassung zum kostenlosen Download im Internet unter www.gkv-ag.de bereit.

sv.net / online oder sv.net / classic?

Die Umstellung auf gesicherte elektronische Datenübertragung ist für viele Arbeitgeber ein großer Schritt. Um ihnen diese grundlegende Veränderung zu erleichtern, bieten die Krankenkassen einen zusätzlichen Service: Gemeinsam mit der ITSG haben wir ein Produkt entwickelt, das alle Arbeitgeber kostenfrei beziehen können: sv.net. Diese „Sozialversicherung im Internet“ unterstützt Arbeitgeber dabei, ihre Sozialversicherungsmeldungen und Beitragsnachweise in besonderen Fällen manuell zu erstellen und sicher elektronisch an die Krankenkassen zu übermitteln. Die Anwendung steht in den Varianten sv.net/classic (Software für PC-Installation) und sv.net/online (internetbasierende Online-Anwendung) zur Verfügung.

Mehr hierzu finden Sie im Internet unter:

http://www.itsg.de/svnet/produktinfo/produktinfo.htm