
eAU | elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Wenn Sie krank sind, bekommen Sie vom Arzt/von der Ärztin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) ausgestellt, wovon ein Exemplar an den Arbeitgebenden geht, eines an uns und ein weiteres für die eigenen Unterlagen dient.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird digital
Seit Oktober 2021 soll die AU-Bescheinigung nicht mehr in ausgedruckter Form der Krankenkasse übermittelt, sondern vom Arzt/der Ärztin direkt elektronisch an uns gesendet werden (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung). Ihre Verpflichtung, uns die AU-Bescheinigung zukommen zu lassen, entfällt dadurch.
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Arzt/die Ärztin über die notwendige Technik verfügt.
Deshalb besteht aktuell noch eine Übergangsfrist, weshalb es sein kann, dass Sie die AU-Bescheinigung momentan weiterhin in Papierform bekommen und uns zukommen lassen müssen (persönlich, per Post oder über die BKK PFAFF_App).
Die Pflicht zur Vorlage der AU-Bescheinigung beim Arbeitgebenden bleibt
Dem Arbeitgebenden muss die AU-Bescheinigung noch weiterhin von Ihnen als Papierausdruck vorgelegt werden.
Somit weisen Sie nach, weshalb Sie nicht zur Arbeit erscheinen können.

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Osteopathie
Die Osteopathie zählt zur manuellen Alternativmedizin und verzichtet auf Apparate, Spritzen und Medikamente.