
Familienversicherung
Wir haben ein Herz für Familien. Denn Ihre Familienangehörigen (Ehepartner, Kinder) mit einem eigenen Monatseinkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung von nicht mehr als 450 Euro sind bei uns - ganz im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung - ohne zusätzliche Beitragszahlung in unseren umfassenden Gesundheitsschutz voll miteinbezogen.
Bei Angehörigen, die ausschließlich andere Einkünfte (z.B. Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, Zins- oder Mieteinnahmen) haben, liegt diese Grenze bei 455 Euro (Wert: 2020).
Endet die Familienversicherung (z.B. durch Aufnahme einer Beschäftigung), kann sich der bisher familienversicherte Angehörige selbst bei uns versichern.
Die Familienversicherung endet zunächst mit dem 18. Geburtstag. Ohne Erwerbstätigkeit kann der Anspruch bis zum 23. Geburtstag verlängert werden und darüber hinaus bei Kindern in Schul- oder Berufsausbildung bis zum 25. Geburtstag.
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