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Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs
Versicherte ab einem Alter von 20 Jahren haben alle zwölf Monate Anspruch auf die Früherkennungsuntersuchung von Gebärmutterhalskrebs.
Die Untersuchung erfolgt bei einem Gynäkologen. Dabei wird ein Abstrich vom Gebärmutterhals genommen, sowie die inneren und äußeren Geschlechtsorgane untersucht.
