
Hilfe bei vermutet fehlerhafter Behandlung
Wir bieten unseren Versicherten Unterstützung in Fällen vermutet fehlerhafter Behandlung an. Die Palette der Möglichkeiten reicht von reiner Beratung über die Einsicht in die BKK-Unterlagen bis zur Beauftragung von Gutachten in beiderseitigem Interesse.
Am Anfang steht jedoch die Schilderung des Geschehenen. Hierzu benötigen den ausgefüllten Behandlungsfehler-Fragebogen. Anhand des Fragebogens können wir das weitere Vorgehen bestimmen und entsprechende Empfehlungen aussprechen.
Eine weitere Möglichkeit zur Prüfung einer vermutet fehlerhaften Behandlung besteht mittels Schlichtung über die zuständige Landesärztekammer.
Eine weitere Möglichkeit zur Prüfung einer vermutet fehlerhaften Behandlung besteht mittels Schlichtung über die zuständige Landesärztekammer.
Nähere Informationen zum Verfahren finden Sie auf den Internetseiten der Kammern (z.B. Landesärztekammer Rheinland-Pfalz).
Beachten Sie bitte: Wenn Sie eine Schlichtungsstelle mit der Angelegenheit beauftragen, besteht für uns keine Möglichkeit, eine zweite Begutachtung in Auftrag zu geben.

Kontakt

Osteopathie
Die Osteopathie zählt zur manuellen Alternativmedizin und verzichtet auf Apparate, Spritzen und Medikamente.