
Die soziale Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung sichert Pflegebedürftigen solidarische Unterstützung zu, damit sie ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Ihre Leistungen sollen die familiäre, nachbarschaftliche und sonstige ehrenamtliche Pflege und Betreuung ergänzen.
In der stationären Pflege sollen die Leistungen der Pflegeversicherung die Pflegebedürftigen von den pflegebedingten Aufwendungen entlasten.
Demnach ist die Pflegeversicherung keine Vollversicherung. Sie stellt eine soziale Grundsicherung in Form von unterstützenden Hilfeleistungen dar, die die Eigenleistungen der Versicherten und anderer Träger nicht entbehrlich machen.
Krankenkasse = Pflegekasse
Träger der sozialen Pflegeversicherung sind die Pflegekassen, die unter dem Dach der Krankenkassen angesiedelt sind. Das heißt, dass jeder Krankenkasse eine Pflegekasse angeschlossen ist. Die Pflegekassen sind ebenfalls selbstständige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Die Selbstverwaltungsorgane der Pflegekassen sind die Organe der Krankenkassen.
Weitere Informationen zu Beitragssätzen, Pflegeleistungen etc. finden Sie auf diesen Seiten:

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Osteopathie
Die Osteopathie zählt zur manuellen Alternativmedizin und verzichtet auf Apparate, Spritzen und Medikamente.

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Wir alle wissen: Persönliches Wohlbefinden wird gestärkt durch eine aktive gesundheitsbewusste Lebensweise.